top of page
Regensburg-Arbeitsrecht.jpg

Anwalt für Arbeitsrecht

in Regensburg

25,000+

Mandate

1953

Kanzleigründung

70+

Jahre Erfahrung

2575

Tassen Kaffee

Start Anker
Rückruf - Anker

Kostenloser Rückruf-Service:

Sie möchten mit einem Anwalt oder einer Anwältin für Arbeitsrecht sprechen?

 

Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

✅ Keine Verpflichtung zur Auftragserteilung

✅ Keine versteckten Kosten​ oder Auslagen

Rechtsschutzversichert?
regensburg-standort-rechtsanwaelte-digutsch-hafner.jpg
Graue Schwebe
Unsere Leistungen - Anker
Kündigung - Anker

Kündigung erhalten?

1/3: Abfindungsanspruch prüfen:

Über Uns - Anker

Über Uns - Anwalt für Arbeitsrecht

Geballte Rechtskompetenz seit über siebzig Jahren

Erstklassige Rechtsberatung im Arbeitsrecht: Mit über 70 Jahren Erfahrung blicken wir auf eine Vielzahl von erfolgreich geführten Rechtsstreitigkeiten zurück. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir eine individuelle Taktik - ob außergerichtlich oder gerichtlich. Zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

rae_ihre_rechtsanwaelte.jpg
Wichtige Fristen - Anker

Gut zu wissen:

Wichtige Fristen im Arbeitsrecht

Zurückweisung Kündigung (fehlende Vollmacht) - § 174 BGB:

Unverzüglich, ohne schuldhaftes Zögern (Regelmäßig innerhalb von zwei bis fünf Tagen).​

Kündigungsschutzklage - § 4 S. 1 KSchG:

Drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung.

Entfristungsklage - § 17 S. 1 TzBfG:

Drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages bzw. nach Mitteilung der des Eintritts der auflösenden Bedingung.

Einspruch Versäumnisurteil - § 59 Abs. 1 ArbGG:

Eine Woche nach Zustellung des Versäumnisurteils.

Schadensersatz Benachteiligung - § 15 Abs. 4 S. 1 AGG:

Zwei Monate nach Zugang der Ablehnung bzw. Kenntniserlangung.

Anfechtung BR-Wahl - § 19 Abs. 2 S. 3 BetrVG:

Zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

Monat Januar
Anfrage stellen - Anker

Schnelle Terminvergabe

Je schneller Sie aktiv werden, desto besser stehen Ihre Chancen - kontaktieren Sie uns.

Kontakt

Rechtsanwälte Straube • Digutsch | PartG mbB
Margaretenstr. 11
93047 Regensburg
Deutschland

Homepage:
www.rae-regensburg.de

www.arbeitsrecht-rae-regensburg.de

E-Mail: info@rae-regensburg.de
Tel.: 0941 / 29718-0
Fax: 0941 / 25650

Öffnungszeiten:

Montag: 08:30–12:30, 13:30–17:00

Dienstag: 08:30–12:30, 13:30–17:00

Mittwoch: 08:30–12:30, 13:30–17:00

Donnerstag: 08:30–12:30, 13:30–17:00

Freitag: 08:30–13:00

Samstag: Geschlossen

Sonntag: Geschlossen

Was ist das Arbeitsrecht?

Arbeitsrecht: Grundlagen und Ziele

Das Arbeitsrecht legt fest, welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben. Dabei steht vor allem der Schutz der Beschäftigten im Vordergrund. Das Arbeitsrecht unterteilt sich im Wesentlichen in drei Bereiche:

1. Individualarbeitsrecht:

Hier geht es um das direkte Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Typische Themen sind der Arbeitsvertrag, die Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch und der Kündigungsschutz.

2. Kollektivarbeitsrecht:

Dieser Bereich betrifft das Zusammenspiel zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und Betriebsräten. Beispiele dafür sind Tarifverträge und Mitbestimmungsrechte.

 

3. Arbeitsschutzrecht:

Im Fokus steht die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Dazu gehören Regelungen zur Arbeitszeit, Maßnahmen zur Unfallverhütung und zur gesundheitlichen Vorsorge.

Übergeordnetes Ziel des Arbeitsrechts ist es, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern herzustellen und gleichzeitig soziale Sicherheit zu gewährleisten.

Arbeiten am Holztisch
Allgemein-Arbeitsrecht
Kündigung-Rechte

Kündigung erhalten?

So sichern Sie Ihre Rechte!

1. Bewahren Sie einen klaren Kopf
Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen. Prüfen Sie vor allem Aufhebungsverträge genau, bevor Sie unterschreiben. Holen Sie sich am besten professionelle rechtliche Hilfe – so vermeiden Sie unnötige Risiken.

2. Handeln Sie rechtzeitig
Notieren Sie unbedingt das Datum, an dem Sie die Kündigung erhalten haben. Ab diesem Tag bleiben Ihnen nur drei Wochen, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Danach ist die Kündigung in der Regel nicht mehr anfechtbar.

3. Schützen Sie Ihre Ansprüche
Bieten Sie Ihre Arbeitskraft weiterhin aktiv an, damit Ihnen kein Verzugslohn entgeht. So wahren Sie Ihre Rechte auf eine mögliche Nachzahlung.

4. Reagieren Sie sofort bei Zweifeln
Haben Sie Unsicherheiten bezüglich der Kündigung? Zögern Sie nicht, sich direkt an uns zu wenden. So können wir Ihre Möglichkeiten prüfen und die notwendigen Schritte einleiten.

Schreibtisch

So können Sie sich wehren:

Kündigungsschutzklage

Warum eine Kündigungsschutzklage?


Mit einer Kündigungsschutzklage lassen Sie gerichtlich überprüfen, ob Ihre Kündigung rechtmäßig ist. Oft führt das dazu, dass Sie entweder weiterbeschäftigt werden oder eine Abfindung erhalten.

Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung

  • Die Kündigung muss schriftlich vorliegen.

  • Sie muss Ihnen fristgerecht zugestellt worden sein.

  • Begründung der Kündigung: Der Arbeitgeber muss die Kündigung vor Gericht rechtfertigen – etwa durch betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Gründe.

  • Weitere gesetzliche oder vertragliche Kündigungsmodalitäten müssen eingehalten werden.

Wer genießt besonderen Schutz?


Wenn Sie schwanger sind, eine Schwerbehinderung haben oder Mitglied im Betriebsrat sind, gilt für Sie ein besonderer Kündigungsschutz.

Fristsache: Handeln Sie schnell!


Ab Zugang der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um rechtlich gegen Ihre Kündigung vorzugehen. Danach ist es in der Regel zu spät, noch etwas zu unternehmen.

Gesetze nachlesen
Kuendigungsschutzklage
Abfindung nach Kündigung

Abfindung bei Kündigung

Was ist eine Abfindung?

Unter einer Abfindung versteht man eine einmalige Entschädigung, die Sie bei der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten können. Ziel ist es, finanzielle Nachteile auszugleichen, die durch den Verlust des Arbeitsplatzes entstehen. Einen automatischen Anspruch gibt es in Deutschland aber in der Regel nicht.

 

Wann besteht ein Anspruch?

 

1. Gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses (§ 9 KSchG)

Stellt das Arbeitsgericht fest, dass Ihre Kündigung unwirksam ist, kann es das Arbeitsverhältnis dennoch gegen Zahlung einer Abfindung auflösen. Die Höhe orientiert sich in der Regel an § 10 KSchG und liegt meist bei bis zu 12 Monatsgehältern. Ältere Arbeitnehmer mit langer Betriebszugehörigkeit können unter Umständen noch mehr erhalten.

 

2. Betriebsbedingte Kündigung (§ 1a KSchG)

Bei betriebsbedingten Kündigungen kann Ihr Arbeitgeber Ihnen bereits im Kündigungsschreiben eine Abfindung anbieten, wenn Sie auf eine Kündigungsschutzklage verzichten. Häufig wird dabei die Faustformel „ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“ verwendet.

 

3. Aufhebungsvertrag

Durch einen Aufhebungsvertrag können Sie und Ihr Arbeitgeber einvernehmlich das Arbeitsverhältnis beenden. Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, wird dabei häufig eine Abfindung vereinbart – Verhandlungsgeschick und gute Beratung sind hier entscheidend.

 

4. Sozialplan

Bei größeren Betriebsänderungen wie Massenentlassungen wird zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oft ein Sozialplan ausgehandelt, der in vielen Fällen Abfindungszahlungen für betroffene Arbeitnehmer vorsieht.

Unterzeichnen eines Vertrages
Arbeitsrecht-regensburg

Ihr erstklassiger Partner am Wirtschaftsstandort Regensburg

Arbeitsrecht in Regensburg

Regensburg zählt zu den wirtschaftsstärksten Regionen in Bayern und ist Heimat zahlreicher bedeutender Unternehmen.

 

Mit einer Arbeitslosenquote von 4,3 Prozent im Jahr 2023 – etwas höher als der bayerische Durchschnitt von 3,4 Prozent – bietet die Stadt hervorragende Perspektiven für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

 

Bayernweit waren 2023 rund 5,9 Millionen Bürger sozialversicherungspflichtig beschäftigt, was die hohe Beschäftigungsdichte im Freistaat unterstreicht.

Starke Unternehmen und vielfältige Branchen in Regensburg

Die Wirtschaftsstruktur in Regensburg ist vielseitig aufgestellt: Neben international agierenden Industrieunternehmen tragen vor allem ein leistungsfähiger Mittelstand, der Handel und das Handwerk wesentlich zum Erfolg der Stadt bei.

 

Zu den größten Arbeitgebern vor Ort zählen unter anderem:

 

  • ams-OSRAM International GmbH mit etwa 2.200 Mitarbeitern

  • BMW Group mit rund 9.000 Mitarbeitern

  • Continental Automotive GmbH mit rund 8.000 Mitarbeitern

  • Infineon Technologies AG mit etwa 2.500 Mitarbeitern

  • Maschinenfabrik Reinhausen GmbH mit rund 3.500 Mitarbeitern

  • Siemens AG mit rund 1.400 Mitarbeitern

  • Universitätsklinikum Regensburg mit mehr als 5.000 Mitarbeitern

Kanzlei für Arbeitsrecht in Regensburg: Kompetente Beratung für Arbeitnehmer

Wo viele Menschen beschäftigt sind, entstehen naturgemäß auch Fragen und Herausforderungen im Arbeitsrecht – von Abmahnungen über Kündigungen bis hin zur Gestaltung von Arbeitsverträgen.

 

Als Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Regensburg begleiten wir Arbeitnehmer bei allen arbeitsrechtlichen Anliegen.

 

Unsere Expertise umfasst unter anderem:

 

  • Beratung bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen

  • Unterstützung bei Abmahnungen und Konfliktlösungen

  • Vertragsgestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen

  • Beratung und Prüfung von Abfindungsvereinbarungen

  • Vertretung vor Gerichten und in Einigungsstellen

Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihr arbeitsrechtliches Anliegen in Regensburg. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – professionell, persönlich und zielorientiert.

Image by Leonhard Niederwimmer
bottom of page